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Informationen zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen

im Ergebnis der langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen in unserem Kampf um mehr Honorargerechtigkeit müssen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider feststellen, dass nur geringe Zugeständnisse von Seiten der Sozialgerichte gemacht worden und die Ungleichbehandlung der Bewertung von medizinischen und psychologischen /psychotherapeutischen damit fortgesetzt wird.
Aufgewertet wurden durch das Bundessozialgericht die sonstigen Leistungen, insbesondere die probatorischen Sitzungen, die einen Schwerpunkt unserer Arbeit bilden und die ab dem Jahr 2000 rückwirkend einen Punktwert von 5 Pf. / 2,56 Cent grundsätzlich nicht unterschreiten dürfen.

Der feste Kostensatz von 40.634 € pro Jahr wurde bis zum Quartal 1/2007 nicht geändert, weder in der Höhe, noch als prozentualer Anteil vom Umsatz. Ab dem Jahr 2007 ergeben sich jedoch deutliche Hinweise auf Kostensteigerungen und Inflationseffekte, so dass ab diesem Zeitpunkt eine Anhebung und Angleichung des Kostenbetrages zu prüfen ist.
Eine Nachbesserung der genehmigungspflichtigen zeitgebundenen Sitzungen ist lediglich für die Jahre 2000 / 2001 zu erwarten, da bei dem Vergleich mit der einzelnen Arztgruppe der Allgemeinärzte die Leistungen nach den Abschnitten O und U des EBM-Ä ausgeklammert wurden, die für Allgemeinmediziner eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben. Dies stellt eine Benachteiligung der Psychotherapeuten dar, da ohne plausible Rechtfertigung der Umsatz der zum Vergleich herangezogenen Arztgruppe der Allgemeinärzte um wichtige Positionen vermindert wurde. Voraussetzung ist jedoch, dass die geleisteten Nachzahlungen aus dem benannten Zeitraum mit Widerspruch belegt wurden.

Bei allen anderen Quartalen ab I/2002 bis zum 31. 12. 2007 ist mit keiner Nachzahlung für die genehmigungspflichtigen zeitgebundenen Sitzungen mehr zu rechnen.
Genauere Informationen finden Sie in der Anlage im Terminbericht 23/08 des Bundessozialgesetzes hinsichtlich der betreffenden Verfahren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen !
Dieses Ergebnis ist zwar nicht befriedigend, aber mehr als Nichts.
Bitte lassen Sie sich nicht entmutigen, legen Sie weiterhin Widerspruch ein und klagen bei den Sozialgerichten.

Ihre Landesvorsitzende
Dr. Christine Günther